Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022
02.06.2022 , Horrenbach-BuchenGestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung, liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung vom 2. Juni bis und mit 4. Juli bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Horrenbach, 30. Mai 2022
Der Gemeinderat