Friedhof Buchen – Gräberaufhebung

  28.07.2022 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 31 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Horrenbach-Buchen werden folgende zwei Kindergräber aufgehoben:

– Jaël (1995)
– Thomas (1979–1980)

Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber (Grabsteine) bis spätestens 16. September abzuräumen. Nach dieser Frist wird die Beseitigung veranlasst. Eine allfällige Verwertung kommt der Friedhofkasse zugute. Die Bekanntgabe erfolgt, gestützt auf Art. 31 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Horrenbach-Buchen.

Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Tel. 033 442 12 37.
Friedhofkommission Buchen


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