Personalreglement

  01.12.2022 , Horrenbach-Buchen

Inkraftsetzung
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung des vorerwähnten Reglements bekannt gegeben.

Die Gemeindeversammlung hat am 25. November das neue Personalreglement genehmigt und per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG – Art. 60 ff) vom 23. Mai 1989, innerhalb von 30 Tagen seit Bekanntmachung beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde geführt werden.

Horrenbach, 26. November 2022
Der Gemeinderat


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