Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. November 2022

  01.12.2022 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 bis 13. Januar 2023 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

PS: Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 26. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 geschlossen.

Horrenbach, 26. November 2022
Der Gemeinderat


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