Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2023

  01.06.2023 , Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der vorgenannten Gemeindeversammlung vom 1. Juni bis und mit 3. Juli bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Horrenbach, 30. Mai 2023

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote