Baupublikation Horrenbach-Buchen

  06.05.2020 Baupublikationen, Horrenbach-Buchen

Gesuchsteller: Weggenossenschaft Rütegg-Schöriz, Präsident Michael Oesch, Kürze 93, 3619 Eriz.
Projektverfasser: Gerber + Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Sanierungsprojekt Alpwege Schöriz mit: a) Kieswegabschnitte; periodische Wiederinstandstellung mit Anpassungen. b) Mittelstreifen bei Spurwegen; Einbau von stabilisierenden Belagsriegeln. c) Enge Kurven; Einbau vollflächiger Belag inkl. Verbreiterung. d) Bachdurchlässe 2, 4 und 13; Sanierung Einund Auslaufbauwerke.
Standort / Parzellen: Alpweg Schöriz, Vorder Zugschwand, Schöriz, Parzellen Nr. 152, 156, 150, 31.
Koordinaten: 2 626 945 / 1 179 755.
Nutzungszone: LWZ / Alpgebiet.
Schutzzone: Moorlandschaft nationaler Bedeutung (Naturschutz).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone (RPG Art. 24 ff.). Bauten/Anlagen im/in Wald/-nähe (KWaG Art. 25 und WaV Art. 14). Eingriffe in Schutzobjekte (NHG Art. 18ff, NschG Art. 18. Bauen in Gebiet Moorlandschaft (MLV Art. 7). Bauten und Anlagen am/im Gewässerraum (WBG Art. 48 und GSchV Art. 41c).
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehende Oberflächenentwässerung über Schulter, sowie best. hangseitige Sickerleitung mit Einleitung in Vorfluter. Gewässerschutzbereich B.

Auflageort: Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79 b, 3623 Teuffenthal.
Hinweis: Aufgrund der momentanen Situation (Coronavirus) ist der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Eine Akteneinsichtnahme ist nur auf telefonische Voranmeldung möglich.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. Juni 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 23. April 2020

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi

 


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