Baupublikation Horrenbach-Buchen

  09.12.2021 Baupublikationen, Horrenbach-Buchen

Gesuchsteller: Wenger Simon und Christian, Bühlen 51, 3623 Buchen.
Projektverfasser: Architektenbüro LBA Bern, Christian E. Zwahlen, Milchgasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Renovation vom bestehenden Wohnteil im Erdgeschoss und Obergeschoss. Zunahme der Tenne im EG und der innenliegenden Bühneneinfahrt im Obergeschoss für neuen Wohnraum. Neue Glasfront im EG anstelle Tennstor. Neue Glasfront innenliegend im OG gegen Einfahrt. Einbau neue Nassräume. Einbau Wärmepumpe und Bodenheizung. Die bestehende Heizung bleibt erhalten. Anschluss an die ARA.
Standort / Parzelle: Bühlen 51, Parzelle Nr. 167.
Nutzungszone: Landwirtschaft.
Koordinaten: 2 620 931 / 1 181 105.
Hauptmasse: Bestehend.
Bauart / Baumaterialien: Holz / Beton.
Bedachung: Ziegel unverändert.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG (Bauen ausserhalb der Bauzone). Art. 67 BauV (Unterschreiten der mind. Raumhöhe).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Keine.
Schutzzone: Keine.
Gewässerschutzzone: B.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, 3623 Horrenbach.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Januar 2022.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Horrenbach, 25. November 2021
Gemeinderat Horrenbach-Buchen


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