Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. August 2020
26.08.2020 Versammlungen, Horrenbach-BuchenGestützt auf Art. 65 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. August bis und mit 28. September 2020 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Horrenbach, 24. August 2020
Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen
