Inkraftsetzung Überkommunaler Richtplan Energie
29.10.2026 HeimbergBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat der Stadt Thun sowie die Gemeinderäte der Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf geben, gestützt auf Artikel 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1), die Genehmigung und Inkraftsetzung des Überkommunalen Richtplans Energie bekannt.
Der Überkommunale Richtplan Energie wurde am 18. August 2026 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern ohne Vorbehalte genehmigt und tritt per 1. November 2026 in Kraft.
Der Richtplan wurde von den Gemeinden Thun, Steffisburg, Heimberg und Uetendorf gemeinsam erarbeitet und bildet die behördenverbindliche Grundlage für die überkommunale räumliche Energieplanung. Er koordiniert die Energieversorgung über die Gemeindegrenzen hinweg und schafft die Voraussetzungen für eine nachhaltige und klimaverträgliche Wärme- und Elektrizitätsversorgung. Mit dem Richtplan werden die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der Energieversorgung festgelegt. Insbesondere werden die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert, die Energieeffizienz verbessert sowie die räumliche Entwicklung und die Energieplanung aufeinander abgestimmt. Der Richtplan dient den Gemeinden als strategisches Führungsinstrument für die Umsetzung ihrer Energie- und Klimaziele.
Der Überkommunale Richtplan Energie und die zugehörigen Unterlagen können auf den Webseiten der beteiligten Gemeinden eingesehen werden.
