Inkraftsetzung Gemeindeerlass

  13.07.2023 Hilterfingen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt die Burgergemeinde Hilterfingen hiermit die Inkraftsetzung folgender Verordnung bekannt:

Organisationsverordnung (OgV) 
Genehmigung
– Burgerrat am 20. Juni 2023
Inkraftsetzung 1. Januar 2024

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Burgerrats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Burgerrat


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