Inkraftsetzung Änderung Personalverordnung
01.10.2026 Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen an seiner Sitzung vom 11. August 2026 die Änderung der Personalverordnung (Art. 24 Ziff. 2, Art. 24a und Art. 27) erlassen hat. Die geänderte Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2027 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.
Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
