Inkraftsetzung Teilrevision ZöN A «Schulanlage untere Au»

  11.04.2024 Heimberg, Heimberg

Gemäss Art. 110 BauV und Art. 45 der Gemeindeverordnung, wird die Genehmigung und der Eintritt der Rechtskraft öffentlich bekannt gegeben.

Die Genehmigung erfolgte durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 20. Dezember 2023. Der Entscheid wurde nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Rechtskraftbescheinigung vom 18. März 2024 wurde dies durch das AGR bestätigt.

Der Gemeinderat setzt die Teilrevision ZöN A «Schulanlage untere Au» am 12. April 2024 in Kraft.

Stefan Bürki, Bauverwalter


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