Inkraftsetzung überarbeitete Tagesschulverordnung

  24.07.2025 Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen am 24. Juni 2025 die Tagesschulverordnung vom 2. Juli 2024 überarbeitet und neu erlassen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. August 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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