Inkraftsetzung Verordnung über den Fonds Unterhalt Defibrillatoren

  12.06.2025 Stocken-Höfen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen die Verordnung über den Fonds Unterhalt Defibrillatoren per 1. Juni 2025 erlassen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Juni 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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