Inkraftsetzung Verordnung über den Fonds zur Spielplatzerneuerung
21.08.2025 Stocken-HöfenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stocken-Höfen die Verordnung über den Fonds zur Spielplatzerneuerung per 1. August 2025 erlassen hat. Die neue Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. August 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.
Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat