Inkrafttreten Verordnung über den Fonds für die Sportförderung an der Schule

  04.09.2025 Gurzelen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Der freiwillige Schulsport wird nicht mehr angeboten. Für das verbliebene Kapital auf diesem Konto haben die Schulkommission und der Gemeinderat die Verordnung über den Fonds für die Sportförderung an der Schule erstellt. Die Inkraftsetzung erfolgte per 1. Juli 2025 und wird hiermit in Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekannt gemacht.

Die Verordnung über den Fonds für die Sportförderung an der Schule kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.gurzelen.cheingesehen werden.

Der Gemeinderat


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