Kantonale Verwaltung und Justiz: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

  30.07.2026 Kanton Bern

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie absolutes Feuerwerksverbot im gesamten Kanton Bern
Das in Teilen des Kantons Bern bereits geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist im Hinblick auf die kommende Wetterentwicklung auf den gesamten Kanton Bern ausgedehnt worden. Zudem ist ein absolutes Feuerwerksverbot erlassen worden.

Im Einzelnen bedeutet dies:
1. Es ist ab sofort im gesamten Kanton Bern verboten, im Wald und in Waldesnähe (bis 50 m vom Wald entfernt) Feuer zu entfachen.
2. Zudem gilt im gesamten Kanton Bern ein absolutes Feuerwerksverbot. Dieses beinhaltet das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern.
3. Erlaubt sind einzig die bewilligten, offiziellen Feuerwerke auf den Seen.

Wer vorsätzlich gegen dieses Verbot verstösst, kann mit einer Busse bis zu Fr. 20 000.– bestraft werden. Sobald es die Waldbrandgefahr zulässt, werden die Verbote angepasst oder aufgehoben. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt publiziert, die Rechtsmittelfrist läuft ab Publikationsdatum im Amtsblatt.

Regierungsstatthalteramt Thun


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