Kantonsstrasse Nr. 1110 St. Niklausen – Habkern

  13.08.2026 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung
Gemeinde: Unterseen
410.20428 / Erneuerung Hundskehren
Teilstrecke: 2 632 041 / 1 173 988
(Koord. Y/X)

Dauer: 21. September bis 22. November

Ausnahmen: Keine

Grund der Massnahme: Verstärkung der talseitigen Bruchsteinmauer.

Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert.

Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 10. August 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern,
Oberingenieurkreis I


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