Kantonsstrasse Nr. 1136 Thun–Heiligenschwendi

  04.07.2018 Verkehrsmassnahmen

Verkehrsbehinderung und Verkehrssperrung
Gemeinde: Thun SI Oberland Nord: Betrieb Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Streckenabschnitt: Goldiwilstrasse im Bereich 2 614 819.34 / 1 179 187.76 Blumenstrasse 2 614 847.15 / 1 179 189.90 Weieneggstrasse.

Dauer: Ab Mo, 16. Juli, bis Fr, 27. Juli 2018, ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Verkehrsführung: Die Verkehrsführung erfolgt an der Goldiwilstrasse einspurig, Verkehrsregelung mit Ampelbetrieb.

Grund: Werkleitungsersatz auf diesem Abschnitt der Goldiwilstrasse.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrsbehinderung und die allfälligen Wartezeiten.

Uetendorf, 29. Juli 2018

Strasseninspektorat Oberland Nord

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote