Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht–Interlaken

  02.08.2018 Verkehrsmassnahmen

Gemeinde: Beatenberg

Beatushöhlen–Pilgerweg
Verkehrserschwerung
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:

Teilstrecke
Beatushöhlen–Pilgerweg
(Koord. 2 626 460, 1 170 400)

Dauer
Montag, 13. Aug. bis Freitag, 24. Aug. 2018, jeweils werktags zwischen 7.00 und ca. 18.00 Uhr

Ausnahmen Notfall- und Rettungsfahrzeuge. Die STI-Linienbusse verkehren fahrplanmässig.

Einschränkungen Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung durch Verkehrsdienst Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Grund
Belagsarbeiten

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

3800 Interlaken, 24. Juli 2018

Strasseninspektorat Oberland Ost


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