Kantonsstrasse Nr. 230 Blumenstein Gürbebrücke – Reutigen Kapf

  04.08.2022 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Reutigen

Belagserneuerung Reutigen Kapf bis Reutigen Abzweigung Dorfstrasse

Teilstrecke
Reutigen Kapf (Koordinaten 2 614 584.06 / 1 170 957.07) bis Reutigen Dorfstrasse (Koordinaten 2 613 890.76 / 1 171 465.13).

Dauer
Ab Montag, 8. August bis Freitag, 19. August, ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Verkehrsführung
Ab Montag, 8. August, 7.00 Uhr bis Donnerstag, 11. August, 7.00 Uhr bleibt die Strecke auf der Stockentalstrasse zwischen Abzweigung Dorfstrasse bis «Dorfplatz» für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung wird über die Dorfstrasse Reutigen signalisiert. Zufahrt zum Dorfplatz ist von Seite Reutigen «Kapf» möglich (Sackgasse).

Ab Donnerstag, 11. August, 7.00 Uhr bis Dienstag, 16. August, 5.00 Uhr bleibt die Strecke auf der Stockentalstrasse zwischen Reutigen «Stadi» und «Kapf» für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung wird über die Dorfstrasse Reutigen signalisiert. Zufahrt zu Reutigen «Stadi» ist von Seite «Dorfplatz» möglich (Sackgasse).

Ab Dienstag, 16. August werden auf der Strecke zwischen Abzweigung Dorfstrasse und Reutigen «Kapf» die Belagsarbeiten ausgeführt. Die Strecke bleibt für jeglichen Verkehr von Dienstag, 16. August, 5.00 Uhr bis Mittwoch, 17. August, 5.00 Uhr gesperrt. Die Umleitung wird über die Dorfstrasse Reutigen signalisiert.

Die Buslinie 55 (Thun-Reutigen-Wimmis) kann von Montag, 8. August, 7.00 Uhr bis Dienstag, 16. August Betriebsschluss die Haltestellen Reutigen «Viehschauplatz und Dorf» nicht bedienen. Es wird eine Ersatzhaltestelle an der Simmentalstrasse Höhe Allmend (Günzenenweg) errichtet. Die Halstestelle Reutigen «Kapf» wird an die Simmentalstrasse verschoben.

Diverse Streckenabschnitte werden für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitungen werden signalisiert. Bitte Beschilderung beachten.

Die publizierten Daten der Strassensperrungen sind vorbehalten der geeigneten Witterungsverhältnisse, ansonsten werden sie tageweise verschoben.

Grund der Massnahme
Belagserneuerung.

Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Uetendorf, 25. Juli 2022
Tiefbauamt


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