Kirchgemeinde Buchholterberg
14.04.2022 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.14 pro mm verrechnet.
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 22. Mai 2022, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2021
a) Kenntnisnahme Nachkredit
b) Kenntnisnahme Revision und Datenschutzbericht
c) Genehmigung Jahresrechnung
2. Informationen aus dem KGR
a) Vergabungen
b) 700 Jahrfeier Gemeinde Buchholterberg
c) Zeitplan der Renovationsarbeiten
d) Grussbrief aus Bˇreclav
3. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab 21. April bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
