Kirchgemeinde Buchholterberg
23.03.2023 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 30. April, im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2022
a) Kenntnisnahme Nachkredit
b) Kenntnisnahme Revision und Datenschutzbericht
c) Genehmigung Jahresrechnung
2. Wahlen
– Kirchgemeindepräsident Andreas Wydler, infolge Demission von Co-Präsident Manfred Bärtschi
– Kirchgemeinderäte
3. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
4. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab 30. März bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
