Kirchgemeinde Buchholterberg
10.10.2018 VersammlungenOrdentliche Versammlung
Sonntag, 4. November 2018 im Anschluss an den Morgengottesdienst in der Kirche
Traktanden
1. Budget 2019 und Festsetzung der Steueranlage.
2. Wahlen
a) Wahl eines neuen Kirchgemeinderates
b) Wiederwahl Rechnungsrevisorin
3. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab dem 4. Oktober bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten, d. h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
