Kirchgemeinde Reutigen

  19.05.2023 Kirchliche Publikationen

Bekanntmachung gebundener Nachkredit gemäss Art. 17 Abs. 2 des Organisationsreglements (OgR) der Kirchgemeinde Reutigen
Die Modernisierung des Treppenlifts im Kirchgemeindehaus musste umgehend in Auftrag gegeben werden, da dieser aufgrund des Alters nicht mehr mit Ersatzteilen instand gestellt hätte werden können. Da die Altersnachmittage und andere öffentliche Veranstaltungen (u.a. Kirchgemeindeversammlung) im Obergeschoss stattfinden, muss der Zugang für Beeinträchtigte gewährleistet sein. Der Lift wurde auch aus versicherungstechnischen Gründen aberkannt.

Gemäss Beschluss des Kirchgemeinderates vom 13. Januar 2022 wurde einstimmig entschieden, dass die «Erneuerung Treppenlift» umgehend in Auftrag gegeben werden kann. An der Sitzung des Kirchgemeinderates vom 13. April 2023 wurde noch folgender Beschluss einstimmig gefällt: Der Kirchgemeinderat stimmt dem gebundenen Investitionskredit für die Erneuerung des Treppenlifts von Fr. 24 000.– (überschreitet die Kompetenz des Kirchgemeinderates von Fr. 20 000.–) zu.

Gemäss Art. 17 Abs. 2 des Organisationsreglements, ist der Beschluss über den Nachkredit zu publizieren, wenn der Gesamtkredit die ordentliche Kreditzuständigkeit des Kirchgemeinderats für neue Ausgaben übersteigt.

Gegen den vorgenannten Beschluss kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Kirchgemeinderat


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