Kirchgemeinde Thun-Strättligen

  19.06.2025 Kirchliche Publikationen

Organisationsreglement; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Kirchgemeinde Thun-Strättligen am 22. Mai 2025 beschlossene Organisationsreglement unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Kirchgemeinderat Thun-Strättligen


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