Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  04.02.2018 Kirchliche Publikationen

Kleiner Kirchenrat; Wahl eines Mitgliedes
Als Ersatz für den auf 31. Dezember 2021 zurücktretenden Max Ramseier ist ein Mitglied des Kleinen Kirchenrats zu wählen.

Die Vorbereitung und Durchführung der Ersatzwahl, die vom Grossen Kirchenrat an der Sitzung vom 29. November 2021 zu treffen ist, richten sich nach den Bestimmungen der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998, der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, des Organisationsreglements vom 26. November 2012 der Gesamtkirchgemeinde und des Reglements vom 22. November 2010 für die Wahl des Kleinen Kirchenrats.

Wählbar in den Kleinen Kirchenrat sind die in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Bern, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in einer Kirchgemeinde der Gesamtkirchgemeinde wohnhaft oder die in deren Paroisse française stimmberechtigt sind.

Wahlvorschläge, die von mindestens zehn in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Kirchenmitgliedern unterzeichnet sein müssen, sind bis 28. Oktober schriftlich bei der Präsidentin des Grossen Kirchenrates, per Adresse Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde Thun, Schlossberg 8, 3600 Thun, einzureichen. Vorschläge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden für das weitere Wahlverfahren nicht mehr berücksichtigt (Art. 10 Abs. 2 des Wahlreglements).

Thun, 2. September 2021
Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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