Kirchgemeinde Sigriswil
04.02.2018 Kirchliche PublikationenKreditgenehmigung Sanierung Trinkwasserleitung Vikar-Kuhn-Weg Sigriswil; Publikation gemäss Art. 16 Abs. 2 Organisationsreglement der Kirchgemeinde Sigriswil
Gemäss Art. 16 Abs. 2 des Organisationsreglementes der Kirchgemeinde Sigriswil muss ein Beschluss über einen gebundenen Nachkredit publiziert werden, wenn er die ordentliche Kreditzuständigkeit des Gemeinderates für neue Ausgaben übersteigt.
Die Finanzkompetenz des Kirchgemeinderates Sigriswil für neue Ausgaben beträgt Fr. 20 000.–.
Infolge eines Leckes in den veralteten Gussrohren musste die Trinkwasserleitung im Vikar-Kuhn-Weg ersetzt werden.
Der Kirchgemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 den gebundenen Nachkredit von brutto Fr. 32 000.– bewilligt.
An die Sanierung sind Versicherungsleistungen von Fr. 12 500.– eingegangen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Kirchgemeinderat Sigriswil