Reformierte Kirchgemeinde Heimberg

  04.02.2018 Kirchliche Publikationen

Anpassung Personalverordnung
Der Kirchgemeinderat Heimberg hatte am 16. August 2016 das Papier «Zusatzbestimmungen Personalwesen» formell in eine Verordnung umgewandelt.

An seiner Sitzung vom 6. November 2017 hat er eine teilweise Anpassung der Personalverordnung beschlossen (Art. 3; Art. 4.1 i; Art. 6.). Die Anpassungen gelten per sofort.

Der Kirchgemeinderat


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