Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun; Kirchgemeinderat
04.02.2018 Kirchliche PublikationenAmtliche Publikation eines Kirchgemeinderatsbeschlusses
Der Kirchgemeinderat der Römisch-katholischen Kirche Thun hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2017 in Anwendung von Art. 21 Abs. 2 Organisationsreglement folgenden Beschluss gefasst:
Für die Neuorganistion von Informatik und Telefonie der Kirchgemeinde wird beschlossen:
1. Bewilligung eines Kredites von insgesamt Fr. 163 986.– als gebundene Ausgabe, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
a) Fr. 80 686.– für einmalige Projektkosten
b) Fr. 17 880.– jährlich für die Miete der Hardware
c) Fr. 65 420.– jährlich für Support und Lizenzen
2. Vergabe der Aufträge a, b und c gemäss Ziffer 1 hiervor an die Informatikdienste der Stadt Thun.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 19. Dezember 2017
Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun Der Kirchgemeinderat