Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  07.02.2018 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 29. Januar 2018
1. Das Reglement über die Urnenabstimmungen vom 18. Januar 2018 wird genehmigt. Der Kleine Kirchenrat setzt dieses per 1. Februar 2018 in Kraft.
2. Initiativbegehren Pro Joki;

Die Volksabstimmung zum Initiativbegehren erfolgt gemäss Beschluss vom 29. Januar 2018 als Urnenabstimmung

Gemeindebeschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.

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Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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