Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun; Volksabstimmung vom 29. April 2018

  05.04.2018 Kirchliche Publikationen

«Initiative zur Rettung der Johanneskirche in Thun-Strättligen (PRO-JOKI-INITIATI-VE)»
Die Stimmunterlagen werden den Stimmberechtigten spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Wer die Postsendung nicht erhalten hat, wird gebeten, die Unterlagen bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Verwaltung der ref. Gesamtkirchgemeinde Thun anzufordern.
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können von der stimmregisterführenden Stelle ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens zwei Tage vor Urnenöffnung (27. April 2018) bis Büroschluss auf der Verwaltung der evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun gestellt werden. Die infrage kommenden Stimmberechtigten müssen persönlich vorsprechen und Niederlassungsschein oder Identitätsausweis mitbringen.

Stimmabgabe persönlich an der Urne: Sonntag, 29. April 2018
– Goldiwil-Schwendibach, Kirchgemeindehaus, Dorfstr. 63 A: 11–12 Uhr
– Lerchenfeld, Kirche, Elsterweg 36: 10–12 Uhr
– Thun-Stadt, Unterweisungshaus, Schlossberg 10: 11–12 Uhr
– Thun-Stadt, Kirche Schönau, Bürglenstrasse 15: 10.30–11.30 Uhr
– Thun-Stadt, Kirchgemeindehaus, Frutigenstrasse 22: 10–12 Uhr
– Thun-Strättligen, Kirche Allmendingen, Im Dorf 2 A: 10.30–12 Uhr
– Thun-Strättligen, Kirche Gwatt, Hofackerstrasse 6 a: 10.30–12 Uhr
– Thun-Strättligen, Kirche Johannes, Waldheimstrasse 33: 10.30–12 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist nur auf dem amtlichen Stimmzettel, mit dem amtlichen «Zustell- und Antwortkuvert» und unter Beilage der Stimmkarte zulässig. Die Stimmkarte muss eigenhändig unterschrieben sein. Verspätete oder mangelhafte briefliche Stimmen sind ungültig, ebenfalls, wenn das Kuvert mehr als eine Ausweiskarte oder zur gleichen Abstimmungsvorlage zwei oder mehr unterschiedlich ausgefüllte Stimmzettel enthält.
B-Post bis spätestens Dienstagabend, 24. April 2018 (bitte frankieren) aufgeben
Abgabe Montag–Freitag, 8–12 Uhr/14–17 Uhr, Verwaltung ref. Gesamtkirchgemeinde Thun, Bälliz 67, 4. Stock (letzter Tag: 27. April 2018).

Stellvertretung
Die Stimmabgabe durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin ist nicht zugelassen. Sind urteilsfähige Stimmberechtigte wegen einer Behinderung nicht in der Lage, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen, so darf die Hilfe von Amtspersonen oder Mitgliedern des Stimmausschusses in Anspruch genommen werden. Das Stimmgeheimnis ist zu gewährleisten.

Der Abstimmungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Zentraler Abstimmungsausschuss
Peter Greuter (Gesamtkirchgemeinde Thun)
Hans Haldimann (Kirchgemeinde Goldiwil-Schwendibach)
Peter Segessemann (Kirchgemeinde Lerchenfeld)
Peter Wyssen (Paroisse française de Thoune)
Heinz Leuenberger (Kirchgemeinde Thun-Stadt)
Elisabeth Bregulla (Kirchgemeinde Thun-Strättligen)

Stimmausschuss der Kirchgemeinden
Goldiwil-Schwendibach
Hans Haldimann, Cordelia Etter
Lerchenfeld
Fred Kadelbach, Peter Segessemann, Ruth Koddenberg

Thun-Stadt
Heinz Leuenberger, Christina Jaccard
Thun-Strättligen
Martin Aeberhard, Daniela Beutter, Eliane Diethelm, Barbara Knauer, Brigitte Messerli, Martin Schwärzel, Marianne Tschabold

Rechtsmittel
Beschwerden sind binnen dreissig Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter in Thun zu erheben. Die Frist beginnt am Tag nach dem Urnengang zu laufen. Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (StGB Art. 282)

Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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