Kirchgemeinde Wattenwil-Forst

  10.05.2018 Kirchliche Publikationen

Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 46 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Kirchgemeinde Wattenwil-Forst am 4. Juni 2017 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 31. Januar 2018 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement ist am 5. Juni 2017 in Kraft getreten.

Wattenwil, 27. April 2018

Kirchgemeinderat Wattenwil-Forst


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