Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  07.06.2018 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 28. Mai 2018

1. Die Überführung der Sozialen Arbeit in die Organisation der Ref. Gesamtkirchgemeinde Thun und der entsprechende Kostenschlüssel mit Inkrafttreten per 1. Januar 2019 werden genehmigt.
2. Der Stellenplan mit total 5194.0 Stellenpunkten inkl. der kantonalen Pfarrstellen wird genehmigt und per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
3. Brot für alle; die Gabenziele 2018 von Fr. 26 840.40 zugunsten Projekte HEKS werden genehmigt.
4. Entwicklungszusammenarbeit OeME; die Beiträge von Fr. 415 010.– zugunsten Projekte Brot für alle, Mission 21 und HEKS werden genehmigt.
5. Die Gesamtkirchgemeinde unterstützt den Caritas-Markt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 mit je Fr. 10 000.–. Für die erwähnten Jahre wird bei einem ausgewiesenen Defizit ein zusätzlicher Beitrag in der Grösse des ausgewiesenen Defizites bis max. Fr. 30 000.– (inkl. der bereits bezahlten Fr. 10 000.–) ausgerichtet.
6. Jahresrechnung 2017; Genehmigung
6.1 Die Jahresrechnung 2017 mit einem Aufwand von Fr. 9 893 942.13 gegenüber Ertrag von Fr. 9 814 982.57 wird genehmigt. Der Aufwandüberschuss beträgt Fr. 78 959.56.
6.2 Die Investitionsrechnung 2017 mit Nettoausgaben von total Fr. 1865.85 wird genehmigt.
7. Die Firma BDO AG, Burgdorf, wird mit der Revision der Jahresrechnung 2018 beauftragt.

Beschwerden
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden.
Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3601 Thun, einzureichen.

Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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