Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  10.10.2018 Kirchliche Publikationen

Kleiner Kirchenrat; Gesamterneuerungswahl
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, die vom Grossen Kirchenrat an dessen Sitzung vom 7. Januar 2019 zu treffen ist, richtet sich nach den Bestimmungen der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998, der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, des Organisationsreglements vom 26. November 2012 der Gesamtkirchgemeinde und des Reglements vom 22. November 2010 für die Wahl des Kleinen Kirchenrats.

Wählbar in den Kleinen Kirchenrat sind die in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Bern, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in einer Kirchgemeinde der Gesamtkirchgemeinde wohnhaft oder die in deren Paroisse française stimmberechtigt sind.

Die bisherigen Mitglieder des Kleinen Kirchenrates stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung:
– Bühler Willy, Lindenweg 29, 3604 Thun
– Greuter Peter, Dorfstrasse 48, 3624 Goldiwil
– Lengacher Ruth, Obermattweg 1b, 3645 Gwatt
– Ramseier Max, Strättlighügel 32 A, 3645 Gwatt
– Schwander Margrit, Schlossberg 8, 3600 Thun

Weitere Wahlvorschläge, die von mindestens zehn in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Kirchenmitgliedern unterzeichnet sein müssen, sind bis 22. November 2018 schriftlich beim Präsidenten des Grossen Kirchenrates, per Adresse Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde Thun, Bälliz 67, 3600 Thun, einzureichen. Vorschläge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden für das weitere Wahlverfahren nicht berücksichtigt.

Thun, 8. Oktober 2018

Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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