Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
05.12.2018 Kirchliche PublikationenGrosser Kirchenrat;
Beschlüsse vom 26. November 2018
1. Budget 2019; Genehmigung
1.1 Die Kirchensteueranlage für 2019 wird auf das 0.207-fache des Einheitsansatzes festgesetzt;
1.2 Das Budget 2019 mit dem angepassten Stellenplan und dem Teuerungsausgleich von 1,0% wird mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 144 000.– genehmigt.
Gemeindebeschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
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