Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
01.05.2019 Kirchliche PublikationenVerordnung, Genehmigung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat am 24. April 2019 die Verordnung über die Benutzung der kirchlichen Anlagen genehmigt hat. Sie ersetzt die bisherige Benützungsordnung für Räume und Lokalitäten vom 18. Juni 1997.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Verordnung kann auf der Verwaltung bezogen oder eingesehen werden. Sie ist auch auf der Homepage www.refsteffisburg.ch aufgeschaltet.
Kirchgemeinderat Steffisburg