Evangelische-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  05.06.2019 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 29. November 2021
1. Protokoll der Sitzung vom 31. Mai 2021
Das Protokoll der Sitzung vom 31. Mai 2021 wird genehmigt.
2. Ersatzwahl eines Mitglieds des Kleinen Kirchenrats
Thomas Straubhaar wird für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied des Kleinen Kirchenrats gewählt.
3. Leistungsvereinbarung Caritas-Markt Thun
Die Gesamtkirchgemeinde unterstützt den Caritas-Markt Thun für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit je Fr. 10 000.–. Sie ist zudem bereit, falls der Caritas-Markt ein Defizit aufweist, für die erwähnten Jahre einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe des ausgewiesenen Defizits bis max. Fr. 30 000.– (inkl. der bereits bezahlten Fr. 10 000.–) zu gewähren.
4. Budget 2022; Genehmigung
4.1. Die Kirchensteuereinlage für das Jahr 2022 wird auf das 0.207fache des Einheitsansatzes festgesetzt.
4.2. Das Budget 2022 mit dem Stellenplan wird mit dem Aufwandüberschuss von Fr. 284 600.– genehmigt.
5. Finanzplan 2022–2026; Kenntnisnahme
Der Finanzplan 2022–2026 wird zur Kenntnis genommen.
6. Reglement über die Spezialfinanzierung für Projekte, Lager und Ferien vom 29. November 2021; Beschluss Das Reglement Spezialfinanzierung für Projekte, Lager und Ferien im Bereich Jugend, mittleres Alter, Altersarbeit und KUW wird genehmigt und auf 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
7. Motion P. Catani, A. Müller, A. Ritz, T. Straubhaar vom 31. Mai 2021; Kirche
Thun, Fusionskonzept
Die Motion Kirche Thun, Fusionskonzept, wird angenommen.
8. Motion Fraktion Thun-Strättligen vom 25. Januar 2021, Korrektur der Kostenverteilung Die Motion Korrektur der Kostenverteilung wird zurückgezogen.
9. Motion Fraktion Thun-Strättligen vom 25. Januar 2021; Einnahmen von Raumvermietungen sollen quotenrelevant für die Kirchgemeinden werden
Die Motion Einnahmen von Raumvermietungen sollen quotenrelevant für die Kirchgemeinden werden, wird angenommen.
10. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 25. Januar 2021; Kommunikationskonzept Das Postulat Kommunikationskonzept wird abgelehnt.
11. Motion Fraktion Thun-Strättligen vom 25. Januar 2021; Immobilienstrategie
Die Motion Immobilienstrategie wird abgelehnt.
12. Motion Fernand Portenier vom 26. Mai 2018; Kirche 2030; umgewandelt in ein Postulat vom 20. August 2018
Das Postulat Kirche 2030 wird abgeschrieben.

Beschwerden
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
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