Evangelische-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
04.09.2019 Kirchliche PublikationenGrosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 26. August 2019
1. Die Liegenschaft Bürglenstrasse 13 wird per 31. Dezember 2019 entwidmet und vom Verwaltungsins Finanzvermögen der Reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun überführt.
2. Die Liegenschaft Schönaustrasse 26 wird per 31. Dezember 2019 entwidmet und vom Verwaltungsins Finanzvermögen der Reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun überführt.
Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3601 Thun, einzureichen.
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