Christkatholische Kirchgemeinde Thun
23.10.2019 Kirchliche PublikationenWahlausschreibung für die Gesamterneuerungswahlen der Behörden sowie weiterer Funktionäre der Christkatholischen Kirchgemeinde Thun für die Amtsperiode 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023
Gestützt auf das Organisationsreglement der christkatholischen Kirchgemeinde Thun vom 27. Februar 2012 (OgR) hat der Kirchgemeinderat den Termin der Erneuerungs- und Neuwahlen wie folgt festgelegt:
Sonntag, 24. November 2019 um 10.45 Uhr
(nach dem Gottesdienst) in der Kirche
St. Beatus im Göttibach in Thun.
Zur Wahl stellen sich zur Verfügung:
Kirchgemeinderat:
– Andrea Cantaluppi,
Eggstrasse 1A, 3770 Zweisimmen; bisher
– Peter Hagemann,
Gurnigelweg 14, 3612 Steffisburg; bisher
– Bernhard Moll,
Weekendweg 6b, 3646 Einigen; bisher
– Raphael Zuberbühler,
Untere Tannhalten 16, 3622 Homberg; bisher
– Hans-Rudolf Ernst,
Länggässli 17, 3604 Thun; bisher
Kirchgemeindepräsident / Co-Präsidium:
– Andrea Cantaluppi,
Eggstrasse 1A, 3770 Zweisimmen; bisher
– Bernhard Moll,
Weekendweg 6b, 3646 Einigen; bisher
Delegierte in die Nationalsynode:
– Hans-Rudolf Ernst,
Länggässli 17, 3604 Thun; bisher
– Peter Hagemann,
Gurnigelweg 14, 3612 Steffisburg; bisher
Ersatzdelegierte in die Nationalsynode:
– vakant
– vakant
Wahl der Rechnungsprüfungskommission und der Datenaufsichtsstelle:
– vakant
Bis zum 25. September 2019 (60. Tag vor den Wahlen) sind dem Kirchgemeinderat keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden (Art. 58 OgR). An der Versammlung können aus dem Kreis der Anwesenden weitere Vorschläge gemacht werden (Art. 59 OgR).
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Festgestellte Verfahrensmängel sind während der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht).
Protokoll
Das Protokoll mit den Wahlergebnissen kann spätestens 30 Tage nach der Versammlung während 60 Tagen in der Kirche St. Beatus eingesehen, auf unserer Homepage heruntergeladen oder bei Herrn Bernhard Moll, Weekendweg 6b, 3646 Einigen, angefordert werden (Art. 67 OgR).
Alle Stimmberechtigten (Christkatholiken, die das 16. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Wohnsitz haben) sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Thun, 21. Oktober 2019
Christkatholische Kirchgemeinde Thun Kirchgemeinderat