Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

  02.10.2019 Kirchliche Publikationen

Personalverordnung, Änderung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Änderung der Personalverordnung an seiner Sitzung vom 28. August 2019 genehmigt hat. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die geänderte Verordnung ist am 1. September 2019 in Kraft getreten.

Kirchgemeinderat Steffisburg


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