Evangelische-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  04.12.2019 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 25. November 2019
1. Protokoll der Sitzung vom 26. August 2019
Das Protokoll der Sitzung vom 26. August 2019 wird genehmigt.
2. Finanzkommission; Wahl eines neuen Mitglieds Hans Haldimann, Kirchgemeinde Goldiwil-Schwendibach, wird für den Rest der laufenden Amtsdauer in die Finanzkommission gewählt.
3. Reglement über die Neubewertungsreserven
Das Reglement über die Neubewertungsreserven vom 25. November 2019 wird genehmigt und auf 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.
4. Pfarrhaus Lerchenfeld; Sanierung; Kreditantrag Der Verpflichtungskredit von Fr. 300 000.– für die Sanierung des Pfarrhauses Lerchenfeld wird genehmigt.
5. Budget 2020; Genehmigung
5.1.Die Kirchensteuereinlage für das Jahr 2020 wird auf das 0.207-fache des Einheitsansatzes festgesetzt.
5.2.Das Budget 2020 mit dem Stellenplan, dem Teuerungsausgleich von 0,5% und mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 38 000.– wird genehmigt.
6. Finanzplan 2020–2024; Kenntnisnahme

Der Finanzplan 2020–2024 wird zur Kenntnis genommen.

Beschwerden
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.

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Verwaltung


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