Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

  15.01.2020 Kirchliche Publikationen

Änderungen von Erlassen
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass

– die Kirchgemeindeversammlung vom 21. November 2019 die Änderung des Personalreglements genehmigt hat. Die Änderung ist auf 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Gegen den Versammlungsbeschluss ist keine Beschwerde erhoben worden;

– der Kirchgemeinderat die Änderung der Organisationsverordnung an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2019 genehmigt hat. Die Änderung ist auf 1. Januar 2020 in Kraft getreten, unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde.

Gegen den Beschluss der Änderung der Organisationsverordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Kirchgemeinderat Steffisburg


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