Reformierte Kirchgemeinde Thun-Stadt

  15.01.2020 Kirchliche Publikationen

Verordnungen über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses öffentlich bekanntgemacht: Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen.
Beschlossen durch den Kirchgemeinderat am 1. Juni 2018, Inkrafttreten per 1. Juni 2018.

Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Verordnung kann während den Öffnungszeiten des Sekretariats Kirchgemeinde Thun-Stadt eingesehen oder unter www.ref-kirchethun.ch/de/kirchgemeinden/kg-thun-stadt/re glemente heruntergeladen werden.

Der Kirchgemeinderat Thun-Stadt


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