Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun

  05.02.2020 Kirchliche Publikationen

Gemeindereglement, Revision, Genehmigung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die von der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Thun am 21. November 2019 beschlossene Revision des Gemeindereglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 15. Januar 2020 genehmigt wurde und am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 13, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 1. Februar 2020

Der Kirchgemeinderat


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