Christkatholische Kirchgemeinde Thun

  24.06.2020 Kirchliche Publikationen

Teilrevision des Organisationsreglements, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die von der Versammlung der Christkatholischen Kirchgemeinde Thun am 10. März 2020 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. April 2020 vorbehaltlos genehmigt wurde. Am 24. April 2020 hat auch der Synodalrat der Christkatholischen Kirche der Schweiz die Teilrevision genehmigt. Die Teilrevision des Organisationsreglements kann somit gemäss Art. 69 Abs. 3 am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Namens der Christkatholischen
Kirchgemeinde Thun
Die Kopräsidentin: Andrea Cantaluppi


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