Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun; Rechtssetzung Personalreglement

  01.07.2020 Kirchliche Publikationen

Die Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Thun hat am 25. Juni 2020 die Revision des Personalreglements mit Inkraftsetzung auf den 1. September 2020 genehmigt.

Rechtsmittelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. B i.V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. B Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Kirchgemeinderat


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