Römisch-katholische Kirchgemeinde Thun

  26.08.2020 Kirchliche Publikationen

Personal- und Datenschutzverordnung:
Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat an seiner Sitzung vom 7. August 2020 die Personal- und Datenschutzverordnung der Kirchgemeinde erlassen hat. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden tritt die Personalverordnung am 1. September 2020 und die Datenschutzverordnung sofort in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kirchgemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde erhoben werden beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun bzw. beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.

Namens der Röm.-kath. Kirchgemeinde Thun: Der Verwalter, Renato Kocher


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