Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
09.09.2020 Kirchliche PublikationenKleiner Kirchenrat; Wahl eines Mitgliedes
Als Ersatz für die auf 31. Dezember 2020 zurücktretende Margrit Schwander ist ein Mitglied des Kleinen Kirchenrats zu wählen.
Die Vorbereitung und Durchführung der Ersatzwahl, die vom Grossen Kirchenrat an der Sitzung vom 30. November 2020 zu treffen ist, richten sich nach den Bestimmungen der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998, der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, des Organisationsreglements vom 26. November 2012 der Gesamtkirchgemeinde und des Reglements vom 22. November 2010 für die Wahl des Kleinen Kirchenrats.
Wählbar in den Kleinen Kirchenrat sind die in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Bern, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in einer Kirchgemeinde der Gesamtkirchgemeinde wohnhaft oder die in deren Paroisse française stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge, die von mindestens zehn in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Kirchenmitgliedern unterzeichnet sein müssen, sind bis 2. November 2020 schriftlich bei der Präsidentin des Grossen Kirchenrates, per Adresse Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde Thun, Bälliz 67, 3600 Thun, einzureichen. Vorschläge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden für das weitere Wahlverfahren nicht mehr berücksichtigt (Art. 10 Abs. 2 des Wahlreglements).
Thun, 2. September 2020
Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung