Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

  11.11.2020 Kirchliche Publikationen

Personalverordnung, Änderung
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat die Änderung der Personalverordnung an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 genehmigt hat.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der geänderte Erlass ist rückwirkend am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Kirchgemeinderat Steffisburg


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